BÜCHL als Recyclingpartner für ROCKWOOL Rockcycle®
für den Standort ROCKWOOL Neuburg a.d.Donau.
In der BImSchG-genehmigten Steinwolle-Recyclinganlage von BÜCHL am Standort Ingolstadt können Steinwolle-Abfälle der AVV 17 06 04 nach Prüfung der Deklaration angenommen, zu einem Recyclingprodukt aufbereitet und zum Wiedereinsatz in der Produktion nach Neuburg geliefert werden.
BÜCHL x ROCKWOOL
Ausgangsposition: Steinwolleabfälle mit Produktionsjahr nach 1996 gelten als nicht gefährlicher und verwertbarer Abfall der AVV 17 06 04.
Das herstellereigene Rücknahmesystem Rockcycle® von ROCKWOOL kann diese Steinwolle-Abfälle einem Recycling und Wiedereinsatz in der Produktion zuführen.
Steinwolle-Abfälle mit Produktionsjahr vor 1996 und alle anderen nicht zeitlich definierbaren KMF-Abfälle bleiben gefährlicher Abfall der AVV 17 06 03* und müssen derzeit überwiegend der Deponierung zugeführt werden.
Die Vorteile von Steinwolle Recycling:
- Stoffliches Recycling bedeutet: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
- Rücknahmesystem Rockcycle® bedeutet: langfristige Abnahmesicherheit und Teilnahme an innovativen Recyclingprozessen zur Schließung des Stoffkreislaufs
- keine Deponierung bedeutet: keine Andienungspflicht
- AVV 17 06 04 ist nicht gefährlicher Abfall und bedeutet: kein elektronisches Nachweiswesen
- AVV 17 06 04 ist nicht gefährlicher Abfall und bedeutet: keine aufwändige Verpackung bei Demontage, Erfassung und Transport erforderlich
Welche Rolle nimmt BÜCHL ein?
BÜCHL agiert hier nicht nur als Partner des ROCKWOOL-eigenen Rücknahmesystems Rockcycle® und nimmt deren Rücknahmemengen zum Recycling an, sondern kann auch direkt mit Abfallerzeugern von ROCKWOOL-Steinwolleabfällen (z.B. Verschnitte, Rückbauten, Sanierungen etc.) Rücknahmekonzepte im Sinne des Rockcycle®-Systems mit zugehöriger Logistik anbieten.
Dabei prüft BÜCHL u.a. die Historie der Abfälle (z.B. das Herstellungsjahr der Steinwoll-Abfälle), deren Recyclingfähigkeit und die Logistik in Abhängigkeit der Mengen.
Durch diese Gesamtkonzeptionen können wesentliche Erleichterungen (z.B. bei Verpackung) und Abtransport erarbeitet werden.
Und selbst wenn das Steinwollmaterial nicht für das Recycling geeignet sein sollte, kann BÜCHL seinen Kunden Verwertungs- oder Entsorgungsalternativen aufzeigen.
Wir freuen uns auf ihre Anfrage
Jetzt geprüfte Steinwolle Recyclingpartner finden
Mit unserer Standortsuche für Recyclingpartner finden Sie den passenden, geprüften Dienstleister in Ihrer Nähe, der Steinwolle abtransportieren kann.
Häufig gestellte Fragen
Steinwolle Recycling FAQ
Die wichtigsten Fragen rund um Annahme, Ablauf und Bestellung – kurz und klar beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns direkt, wir helfen Ihnen weiter.
Wie recycelt man Steinwolle?
Für das Recycling von Steinwolle der AVV 17 06 04 betreiben BÜCHL und ROCKWOOL Rockcycle® für den (erweiterten) süddeutschen Raum eine Recyclingkooperation im Zuge des herstellereigenen Rücknahmesystem Rockcycle®. BÜCHL betreibt am Standort Ingolstadt eine BImSchG-genehmigte Steinwolle-Recyclinganlage. Das dort hergestellte qualitätsgesicherte Steinwolle-Recyclingmaterial wird direkt an das ROCKWOOL-Werk Neuburg a.d.Donau zum direkten Wiedereinsatz in der Produktion geliefert.
Was passiert mit Steinwolle, die nicht für das Recycling geeignet ist?
Steinwolle-Abfälle mit Produktionsjahr vor 1996 und alle anderen nicht zeitlich definierbaren Steinwolle- oder sonstige KMF (künstliche Mineralfaser)-Abfälle bleiben gefährlicher Abfall der AVV 17 06 03* und müssen als gefährlicher Abfall behandelt und entsorgt werden.
BÜCHL kann auch hier entsprechende Entsorgungswege anbieten. Sonstige Steinwolle- oder KMF-Abfälle der AVV 17 06 04 können durch BÜCHL einer sonstigen Verwertung zugeführt werden.
Welche Steinwolle-Produkte können recycelt werden?
- Steinwolle-Abfälle AVV 17 06 04 des Herstellers ROCKWOOL
mit nachweisbarem Herstellungsdatum nach 1996
Dies sind z. B.: ROCKWOOL-Steinwolle-Produkte ohne Beschichtung/Kaschierung (z. B. Produkt “Hardrock”) - ROCKWOOL-Steinwolle-Produkte mit Alukaschierung oder Drahtnetzgitter
- Sekundärprodukte, die ein ROCKWOOL-Produkt enthalten (z. B. Fassadenpaneele)
- Sonstige ROCKWOOL-Produktformen auf Anfrage
- Sonstige Steinwolleabfälle AVV 17 06 04 anderer Hersteller (Prüfung auf Anfrage)
Es gilt jeweils: Der Steinwolle-Abfall kann in Form von Verschnittresten, ganze Platten oder Plattenbruch (die im Zuge einer Sanierungs- oder Rückbaumaßnahme anfallen) erfasst werden.
Wie deklariere ich recyclingfähige Steinwolle?
Der Nachweis der Materialdeklaration AVV 17 06 04 ist durch verschiedene Methoden möglich:
- RAL-Gütezeichen auf dem Produkt
- Firmenkennzeichnung auf dem Produkt mit “Recycable”
- Belastbare Unterlagen des Bauherrn, des Architektur- oder Ingenieurbüros zum Einbauzeitraum
- Analytik über RAL-Fachverband
Unser Kompetenzteam berät natürlich auch gern und gibt Hilfestellung bei der Deklaration. Die Deklaration des Steinwolle-Abfalls ist grundsätzlich vor Anlieferung mit dem jeweiligen Erfassungspartner (siehe auch: Wie kommt die recyclingfähige Steinwolle zur Recyclinganlage?) und/oder der BÜCHL-Recyclinganlage abzustimmen und vorzulegen.
Wie muss ich recyclingfähige Steinwolle verpacken?
Da es sich um nicht gefährlichen Abfall handelt, ist eine Verpackung der Steinwolle-Abfälle AVV 17 06 04 nicht zwingend erforderlich, außer es handelt sich um Kleinmengen (< 1 cbm). Deshalb kann die Erfassung auch in loser Schüttung erfolgen. Der allgemeine Arbeits- und Gesundheitsschutz ist jedoch immer zu beachten (z.B. Verminderung der Staubentwicklung durch Befeuchtung). Bei Transport in loser Schüttung ist auf die Vermeidung von Staubfreisetzungen während des Transports zu achten (z. B. Abdeckplanen auf Containern, gedeckelte Container; Presscontainer o. ä.).
Sollte dennoch eine Verpackung (z. B. wegen dem Zwischentransport) erforderlich sein, sind transparente PE-Säcke oder neutrale Standard-bigbags als Verpackung möglich. Grundsätzlich gilt: der Steinwolle-Abfall ist getrennt von allen anderen Abfällen zu halten und nicht durch Fremd- und Störstoffe zu verunreinigen!
Wie kommt die recyclingfähige Steinwolle zur Recyclinganlage?
BÜCHL hat mit seinen Partner LOGEX und weiteren Partnern ein nahezu flächendeckendes Erfassungsnetzwerk für Rockcyle® im Großraum Süddeutschland aufgebaut. Darunter sind auch einige Selbstanlieferstationen (Link folgt).
Selbstanlieferung: Eine Selbstanlieferung der fachgerecht deklarierten Steinwolle-Abfälle ist nach Rücksprache und vorheriger Anmeldung bei diesen Partnern während deren üblichen Öffnungszeiten möglich.
Abholung: Das Erfassungsnetzwerk Rockcycle® besteht auch aus Spezialisten für die Erfassungs- und Transportlogistik. Unter Angabe der Postleitzahl der Anfallstelle kann in der Erfassungspartnersuche (link folgt) der nahe gelegenste Erfassungspartner mit Kontaktdaten ermittelt werden.
Ansonsten kann auch jederzeit die Anfrage an steinwolle@buechl.de gesendet werden. Unter ergänzenden Angaben wie Produktspezifikation, Deklaration (falls bereits vorhanden), geschätzter Menge und sonstiger wichtiger Details, kann Ihnen das Erfassungsnetzwerk deshalb ein spezifisches Angebot für einen „Full-Service“ erstellen.
Was kostet das Steinwolle-Recycling?
Das ist von mehreren Faktoren abhängig und richtet sich nach Art der Dienstleistung, der Spezifikation des Steinwolle-Abfalls, den Transportstrecken und dem Fremd- und Störstoffanteil. Deswegen wird jede Anfrage individuell betrachtet und kalkuliert.
Das Angebot erhalten Sie vom jeweiligen Erfassungsnetzwerkpartner oder auch direkt von BÜCHL. Abrechnungspartner ist der jeweiligen Erfassungsnetzwerkpartner. Jede Anlieferung oder Abholung wird auch kontrolliert und begutachtet. Entspricht der Abfall nicht den vereinbarten Rahmenbedingungen (z. B. Glaswolle statt Steinwolle, erhöhter Fremd- und Störstoffanteil, Durchnässung des Abfalls etc.) kann es zu Nachforderungen an den Kunden kommen.
Deshalb: je sauberer der Abfall getrennt wird, desto einfacher und günstiger ist das Recycling!
Welche Dokumentation erhalte ich für meine Steinwolle-Abfälle, die in das Recycling gehen?
Je nach Erfassungsnetzwerkpartner erhalten sie eine spezifische Annahmevereinbarung und bei Anlieferung/Abholung spätestens mit der Rechnung einen Wiegeschein mit dem Hinweis „Steinwolle-Abfall des Rücknahmesystems Rockcyle®“.
Gibt es Regeln und Vorschriften, die beim Recyceln von Steinwolle zu beachten sind?
Grundsätzlich gilt im Sinne der Nachhaltigkeit und der Ressourcenschonung, dass Abfälle, die wieder aufbereitet (recycelt) und im Stoffkreislauf eingesetzt werden können, auch diesem Prozess zugeführt werden sollten. Indirekt beschrieben ist das im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in seiner aktuellsten Fassung. Dort ist insbesondere der § 6 KrWG Abfallhierachie zu beachten, der besagt, dass das „Recycling“ von Abfall der sonstigen „Verwertung“ oder „Beseitigung“ vorzuziehen ist.
In der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in seiner aktuellen Fassung wird in § 8 Abs.1 die getrennte Sammlung von Dämmmaterial der AVV 17 06 04 vor allem bei Bau- und Abbruchabfällen gefordert. In der erwarteten Novelle der GewAbfV wird dies sogar noch konkretisiert und die getrennte Erfassung „unterteilt nach Steinwolle, Glaswolle und sonstigen Dämmmaterialien,“ eingeführt.
In der DIN SPEC 91525 „Anschlussnutzungskonzept für Bauprodukte aus Bestandsgebäuden“ fordert gar eine Lokalisation recyclingfähiger Produkte in der Rückbauplanung . Die DIN SPEC 91525 baut auf bestehenden Standards auf, unter anderem auf der DIN SPEC 91484 zur Erfassung von Bauprodukten im Bestand mittels Pre-Deconstruction-Audits, und ergänzt die VDI 6210 Blatt 1 zur Planung von Rückbaukonzepten. Im Mittelpunkt steht ein strukturiertes Vorgehen, mit dem technische Eignung, wirtschaftliche Zumutbarkeit und ökologische Sinnhaftigkeit möglicher Anschlussnutzungspfade einheitlich beurteilt werden können. Damit soll vermieden werden, dass grundsätzlich geeignete Bauprodukte routinemäßig downgecycelt oder entsorgt werden, obwohl eine höherwertige Nutzung möglich wäre.
BÜCHL Entsorgungswirtschaft GmbH
Sprechen Sie uns gerne an:
Kompetenzteam „Steinwolle“ per Mail an steinwolle@buechl.de
Jürgen Kienlein
Tel.: +49 841 9646-41
Frau Anja Kastl
Tel.: +49 841 9646-23
Michel Steinberger
Tel.: +49 841 9646-19
Wir freuen uns auf ihre Anfrage
Jetzt geprüfte Steinwolle Recyclingpartner finden
Mit unserer Standortsuche für Recyclingpartner finden Sie den passenden, geprüften Dienstleister in Ihrer Nähe, der Steinwolle abtransportieren kann.